Auch als Privatpatientin & Privatpatient benötigen Sie für die logopädische Behandlung eine gültige Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt.
Dann gilt es abzuwägen in welcher Praxis Sie behandelt werden möchten. Auch wenn das Vertrauen in mich als Therapeutin für sie persönlich behandlungsrelevant ist, sollten Sie sich vorab vergewissern wie viel von den entstehenden Kosten Ihre Krankenkasse bzw. die Beihilfe und Sie selbst zu tragen haben. Privatpatientinnen & Privatpatienten erhalten zu Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag. Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte müssen mit Zuzahlungen rechnen, sofern sie nicht eine 100% Übernahme von Heilmittelleistungen mit Ihrer privaten Versicherung abgeschlossen haben. Klären Sie bitte anhand Ihrer versicherten Tarife welche Kosten von wem in welcher Höhe getragen werden um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Ihr Patientenwohl in Verbindung mit einer optimalen Therapie und der schnellstmöglichen Heilung stehen für mich im Vordergrund. Dies erreiche ich durch permanente interne und externe Weiterbildung und gewährleiste somit die hohen Ansprüche an meine Qualifikationen.
Wie gesetzlich vorgeschrieben schließe ich mit Ihnen zu Beginn der Behandlung einen Vertrag mit den vereinbarten Honorargebühren, die sich aus der GebüTH* herleiten.
"Die Gebührenübersicht für Therapeuten GebüTh stellt eine Orientierung und Hilfestellung für die Ermittlung von Privatpreisen in allen Fachgebieten der Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) dar.
Sie basiert auf den Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Therapiepraxen, aus Fachgutachten und Recherchen im Internet zum Beispiel über frei zugängliche Preislisten der Praxen.
Dabei hat sich gezeigt, dass die Preisstruktur von Therapiepraxen in der Regel an die bekannte und lang erprobte GoÄ - die Gebührenordnung für Ärzte - angelehnt ist. Die GebüTh folgt daher auch diesem Konzept."
Quelle: www.privatpreise.de