Barrierefreier Zugang in meiner Praxis für Logopädie & Sprachtherapie in Münster.

Hausbesuche im Großraum Münster.


Barrierefreier Zugang

Meine barrierefreie Logopädie & Sprachtherapie Praxis finden Sie zentral in Münsters Kiepenkerlviertel gelegen an der Bergstraße 68 in  48143 Münster. Vor dem Haus befindet sich eine PKW-Kurzhaltemöglichkeit, Sie erreichen meine Praxis über einen stufenlosen Hauseingang. 

Mit Hilfe des geräumigen Fahrstuhls gelangen Sie bequem in meine Praxisräume im 2. OG. 

Weiter Informationen zur Anfahrt finden Sie hier.


Hausbesuche

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht eine unserer Praxen aufsuchen können, kommen wir – auf Verordnung Ihres Arztes – gerne zu Ihnen und führen die Behandlung bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung durch. Diese Möglichkeit bietet sich für Patienten jeden Alters, z.B. auch für Kinder mit schweren Entwicklungsstörungen oder körperlichen Einschränkungen. Sollten Sie Hilfe bei der Klärung benötigen oder nicht ganz sicher sein, sprechen Sie uns an.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Möglichkeiten und halten gerne für Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse Rücksprache. Das ist ein Teil unseres Serviceangebots und wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können!


Wann ist ein Hausbesuch möglich?

Besonders bei älteren Patienten können logopädische Maßnahmen auch als Hausbesuch indiziert sein, beispielsweise bei krankheitsbedingten Störungen der Kommunikationsfähigkeit oder der Nahrungsaufnahme. Ein Hausbesuch ist im Prinzip also immer dann möglich, wenn er als medizinisch notwendig erkannt wird. Diese Einschätzung obliegt dem Arzt. In der Regel wird dieser einen Hausbesuch anordnen, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, bei der es dem Patienten gar nicht oder nur mit hohem Mehraufwand möglich ist, in meine Praxis in Münster zu kommen.

Für Kinder und Jugendliche gilt meistens Ähnliches. Bei ihnen ist ein Hausbesuch oftmals an einen so genannten I-Status (Integrationsstatus, auch „I-Kind" genannt) geknüpft. Dieser gesonderte Status ist immer dann gegeben, wenn ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat. Das könnte eine geistige oder körperliche Behinderung sein oder eine starke Entwicklungsstörung.

Keine Regel ohne Ausnahme – Therapien als Hausbesuch können auch bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, die ganztägig in einer Einrichtung betreut werden. Dieses ist allerdings nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Krankenkasse möglich – eine Verordnung für einen Hausbesuch kann dann entfallen.

Eine medizinische Begründung könnte sein, dass zum Beispiel eine Geheinschränkung oder eine Lähmung vorliegt. Weitere Indikationen sind z.B. starke Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, wie es etwa bei Demenz der Fall ist.

Ein Kind könnte einen Anspruch haben, wenn es durch eine Behinderung einen enormen Mehraufwand bedeutete, in die Praxis zu kommen oder die Therapie in der neuen, ungewohnten Umgebung immer wieder zum Verweigern der Mitarbeit führt.

Der Arzt verordnet dann die logopädische Behandlung und vermerkt auf dem Rezept „Hausbesuch”. Ich kann Sie oder Ihre Angehörigen mit diesem Rezept auch zu Hause oder in der Einrichtung behandeln.


Logopädische  Behandlungen im Kindergarten und Schulen

Für viele Eltern ist es zeitlich schwierig, ihre Kinder am Nachmittag in eine logopädische Praxis zu bringen und diese dort behandeln zu lassen. Daher fragen immer häufiger Eltern nach, ob eine Behandlung nicht auch in der Tageseinrichtung, wie zum Beispiel dem Kindergarten, möglich wäre.

Leider ist das – gesetzlich – betrachtet nicht so einfach: 

Kinder, die in einer Kindertagesstätte oder Schule logopädisch betreut werden können, müssen einen Integrationsstatus " I-Kind" (Kind mit Integrationsstatus) aufweisen. Das bedeutet, dass diese Kinder seelisch, physisch oder geistig beeinträchtigt sind bzw. solche Behinderungen zu entstehen drohen. In diesem Fall kann auch die Sprachtherapie integrativ in der Einrichtung stattfinden.

Andere Kinder (sogenannte „Regelkinder“) dürfen nur dann in Einrichtungen therapiert werden, wenn eine gesonderte Genehmigung von der Krankenkasse vorliegt bzw. wenn eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Störung gegeben ist und diese vom Arzt attestiert wurde.

Betroffene Eltern sollten sich zudem im Klaren darüber sein, ob sie ihre Kinder, die keinen integrativen Status aufweisen, tatsächlich im Kindergarten oder Schule behandeln lassen wollen. Denn neben dem positiven zeitlich entlastenden Aspekt für die Familie gibt es einige kritische Gesichtspunkte:

  • Die sehr wichtige Elternarbeit fällt in diesem Rahmen weg, da sich die Eltern sowie der Therapeut kaum bis gar nicht persönlich sehen können; Absprachen finden dann mit den Erziehern statt.
  • Die therapeutischen Möglichkeiten für mich als Logopädin ist aufgrund der Ausstattung (Fülle und Art der Materialien) begrenzt.
  • Häufig gibt es in den Einrichtungen einen Platzmangel, sodass eine ungestörte Therapie begrenzt möglich ist.

Eine logopädische Behandlung in Kindertagesstätten und Schulen  ist demzufolge möglich, muss aber individuell gehandhabt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie mich gerne an.